Kosten
Behandlungen erfolgen aktuell auf privatärztlicher Basis und sind somit für privatversicherte Patient:innen, Beihilfeberechtigte sowie selbstzahlende Familien möglich. Die Kosten können wir gerne vorab telefonisch besprechen. Eine Sitzung (50 Minuten) wird gemäß der gesetzlich geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet.
Eine direkte Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung ist derzeit nicht möglich. Für gesetzlich Versicherte kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenübernahme im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens geprüft werden.
Kostenerstattungsverfahren:
Gesetzlich Versicherte haben grundsätzlich Anspruch auf eine psychotherapeutische Behandlung. Da Therapieplätze jedoch oft schwer zu bekommen sind, kann gegebenenfalls nach längerer erfolgloser Suche oder Wartezeit eine Behandlung in einer Privatpraxis über das Kostenerstattungsverfahren möglich sein.
Wie läuft das ab?
Sie kontaktieren mehrere Psychotherapeut:innen und dokumentieren Absagen oder Wartezeiten.
Sie nehmen Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf und klären die Voraussetzung für eine mögliche Kostenübernahme.
Nach einer Bewilligung können Sie sich gerne erneut bei mir melden, um ein Erstgespräch zu vereinbaren.
